Studium
Inhalt:
Für einige Lehrveranstaltungen ist eine eigene Anmeldung im Institut erforderlich. Die Anmeldung erfolgt über Eintragung in Anmeldelisten, die jeweils vor Semesterbeginn am Eingang der Institutsbibliothek aufliegen.
Nähere Auskünfte über das Studium sowie über die Anrechnung von Lehrveranstaltungen anderer Studienrichtungen erhalten Sie bei den AssistentInnen des Instituts und bei der Studienbeauftragten. Außerdem bietet die Studierendenvertretung zu Semesterbeginn eine Inskriptionsberatung an.
Voraussetzungen:
Die formale Voraussetzung für das Studium der Studienrichtung Übersetzen und Dolmetschen ist die Reifeprüfung (auch ohne Latein) oder eine gleichwertige Qualifikation.
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Information vom AMS = Arbeitsmarktservice in Österreich:
Berufliche Anforderungen sind für Übersetzer und Dolmetscher:
Umfassende Sprachkenntnisse, perfekte Fremdsprachenkenntnisse, gute Allgemeinbildung,
ein hohe Aufnahme- und Merkfähigkeit und eine hohe Lesekapazität, die Fähigkeit
Zusammenhänge herzustellen, Kontaktfähigkeit zu Menschen, gutes Auftreten, Sensibilität
(Feinfühligkeit für Menschen), grundlegende IT-Kenntnisse, die Fähigkeit selbständig zu
arbeiten; speziell für Simultandolmetscher: Flexibilität, Anpassungsfähigkeit,
Mobilitätsbereitschaft, grundlegende interkulturelle Kompetenz, Nervenstärke, Belastbarkeit
und Reaktionsschnelligkeit.
Ausbildungswege:
An einer Universität:
Übersetzen und Dolmetschen für folgende Sprachen: Bosnisch/Kroatisch/Serbisch,
Englisch, Französisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch,
Teschechisch, Ungarisch.
Übersetzen und Dolmetschen beinhaltet folgende Fach-Bereiche:
Fachübersetzen und Terminologie, Gesprächsdolmetschen und Übersetzen,
Konferenzdolmetschen, Medienübersetzen und Literaturübersetzen, Übersetzen und
Dolmetschen.
Weiterführend sind auch: Kultur- uns Sprachwissenschaftliche Studien.
Die Kommission der Europäischen Unionführt für junge Universitätsabsolventen/innen aller
Fachrichtungen sechssemestrige Intensivkurse zur Ausbildung als Konferenzdolmetscherin –
„Sonderlaufbahn Sprachdienst" – durch.
Die Universitätslehrgänge Europeam Masters in Conference Interpreting,
Kommunaldolmetschen,Translationsmethodik und Translationsdidaktik bieten fachliche
Vertiefungsmöglichkeiten.
Weiterbildung ist für alle sprachorientierten Berufe unumgängliche Voraussetzung:
Nicht zuletzt auf Grund der ständigen Expansion von „Fachsprachen" und der Aufsplittung der
Sprachen in eine Vielzahl von Sprachmilieus ist für eine erfolgreiche berufliche Tätigkeit das
permanente Studium der aktuellen Sprachentwicklung erforderlich.
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Das Studium der Studienrichtung Übersetzen und Dolmetschen ist ein Vollstudium mit zwei Fremdsprachen und für "sprachlich besonders Begabte" gedacht. Dies gilt nicht nur für die Fremdsprachen, sondern auch für die Muttersprache (Wortschatz, Flexibilität des Ausdrucks, Abstraktionsvermögen und die Fähigkeit, logisch zu formulieren usw.).
Studierende, deren Muttersprache nicht zum Lehrprogramm des Innsbrucker Instituts für Translationswissenschaft gehört, müssen unter den am Institut vertretenen Sprachen eine "Bildungssprache" (= Quasi-Muttersprache) wählen. Den Vorteilen ihrer muttersprachlichen Kompetenz kann nicht Rechnung getragen werden, auch ihre spezifischen Chancen auf dem zukünftigen Arbeitsmarkt können nicht speziell gefördert werden. Die Ausbildung in der Muttersprache kann derzeit nur in Deutsch angeboten werden.
Unter Berücksichtigung der Markterfordernisse (vor allem für Anstellungen bei der Europäischen Union) wird empfohlen, zusätzlich eine Dritte Fremdsprache zu wählen. Dies kann nach dem geltenden Studienrecht nur in Form eines Doppelstudiums erfolgen. Vorausetzung für das Studium einer Dritten Sprache ist ein sehr gute Sprachkompetenz in zwei Fremdsprachen. Auch der Erwerb einer zusätzlichen Fachkompetenz in ausgewählten Bereichen (z.B. Wirtschaft, Recht, Politikwissenschaft...) wird angeraten.
Formalitäten:
Für die Zulassung zum Studium, Bezahlung des Studienbeitrages, Meldung der Fortsetzung des Studiums usw. ist nicht das Institut, sondern die Studienabteilung der Universität Innsbruck zuständig. Diese befindet sich im Hauptgebäude (Altbau) am Innrain (Christoph-Probst-Platz 1) im Erdgeschoß.
Nicht-österreichische Staatsbürger/innen müssen auf jeden Fall das Formular "Ansuchen um Zulassung zum Studium" ausfüllen und die da angeführten Voraussetzuen erfüllen. Dieses Formular sollte bis zum 1. September für das jeweilige Wintersemester bzw. bis zum 1. Februar für das jeweilige Sommersemester bei der Studienabteilung eingereicht werden.
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Bis hierher lernen :::::::::::::::::::::::::::::::::
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Das Studium dauert 5 Jahre und ist in 3 Studienabschnitte gegliedert. Der 1. Studienabschnitt dauert 1 Jahr, der 2. Studienabschnitt und der 3. Studienabschnitt jeweils 2 Jahre.
In den ersten beiden Studienjahren erfolgt eine intensive Ausbildung in den Bereichen Sprache und Kultur in den gewählten Fremdsprachen sowie der Mutter- bzw. Bildungssprache. Auf dieser baut die Entwicklung der translatorischen Basiskompetenz im 3. Studienjahr auf. Im 3. Studienabschnitt erfolgt die Spezialisierung in Übersetzen, Dolmetschen oder Medienkommunikation und die Vorbereitung auf spezifische Berufsbilder. Parallel dazu wird in den beiden ersten Studienabschnitten das Grundwissen für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Translation erworben, während der 3. Studienabschnitt - entsprechend der gewählten Spezialisierung - eine Vertiefung in Übersetzungs- bzw. Dolmetschwissenschaft bietet.
Am Ende jedes Studienabschnittes ist eine Diplomprüfung abzulegen. Mit der positiven Absolvierung aller Teile der Diplomprüfung wird der jeweilige Studienabschnitt abgeschlossen.
Wichtig für den 1. Abschnitt: Wird am Ende des ersten Studienjahres ein Fach nicht abgeschlossen, so können im darauf folgenden Herbst in diesem Fach keine Lehrveranstaltungen des 2. Studienabschnittes besucht werden.
Prüfungen:
Die Fächer jedes Studienabschnittes werden mit einer Diplomprüfung abgeschlossen. Die Diplomprüfung besteht aus Lehrveranstaltungs- und Fachprüfungen oder kommissionellen Gesamtprüfungen.
Prüfungen - 1. Abschnitt
Prüfungen - 2. Abschnitt
Prüfungen - 3. Abschnitt
1. Studienabschnitt
Der 1. Studienabschnitt hat das Ziel, in das Studium einzuführen und die sprachlichen und kulturellen Grundlagen für die translatorische Ausbildung zu legen. Im Mittelpunkt steht der Erwerb sprachlicher und kultureller Kompetenz in der Mutter- oder Bildungssprache und den gewählten Fremdsprachen. Außerdem sollen mit Hilfe von Einführungsvorlesungen - translationsrelevante Sprachwissenschaft, transkulturelle Kommunikation - die Grundlagen für die Ausbildung einer wissenschaftlichen Kompetenz gelegt werden.
Gesamtstunden: 30
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SWSt*
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Einführende Lehrveranstaltungen
1. Transkulturelle Kommunikation,
2. Sprachwissenschaft
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2
2
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kumulative Lehrveranstaltungsprüfungen
als Teile der 1. Diplomprüfung
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Muttersprache
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4
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Fachprüfung als Teil der 1. Diplomprüfung
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1. Fremdsprache
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8
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Fachprüfung als Teil der 1. Diplomprüfung
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2. Fremdsprache
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14
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Fachprüfung als Teil der 1. Diplomprüfung
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*SWSt = Semesterwochenstunden
Der 1. Studienabschnitt wird durch die Ablegung der 1. Diplomprüfung beendet. Die Fächer Muttersprache und Kultur, Erste Fremdsprache und Zweite Fremdsprache werden in Form einer Fachprüfung abgelegt, die Fächer Einführung in die transkulturelle Kommunikation und Einführung in die translationsrelevante Sprachwissenschaft in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen im Rahmen der Lehrveranstaltungen:
2. Studienabschnitt
Im 2. Studienabschnitt wird im ersten Studienjahr die sprachliche und kulturelle Kompetenz in den gewählten Fremdsprachen weiter entwickelt. Die Vermittlung kultureller Phänomene erfolgt über einen verstärkt kulturwissenschaftlich orientierten Ansatz.
Auf Basis der erworbenen Kenntnisse werden dann im 3. Studienjahr allgemeine translatorische Kompetenzen aufgebaut und auch das für den 3. Studienabschnitt nötige translatologische Wissen vermittelt.
Gesamtstunden: 63
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SWSt*
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1. Fremdsprache und -kultur
2. Fremdsprache und -kultur
Informationstechnologische Grundlagen (EDV)
Internationale Organisationen
Translationswissenschaft
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16
16
2
2
5
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kumulative Lehrveranstaltungsprüfungen
als Teile der 2. Diplomprüfung
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Translatorische Basiskompetenz 1. FS
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11
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Fachprüfung als Teil der 2. Diplomprüfung
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Translatorische Basiskompetenz 2. FS
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11
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Fachprüfung als Teil der 2. Diplomprüfung
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*SWSt = Semesterwochenstunden
Die Zweite Diplomprüfung umfasst einerseits Lehrveranstaltungsprüfungen und andererseits Fachprüfungen.
Die Lehrveranstaltungsprüfungen betreffen die folgenden Fächer und Lehrveranstaltungen: Fach Erste Fremdsprache und Fach Zweite Fremdsprache (Kurse C, D und E aus Russisch und Spanisch, Kurse D und E in den anderen Sprachen), Fach Translationswissenschaft: Grundlagen der Translationswissenschaft (Vorlesung) und Translationswissenschaftliches Proseminar, Fach Informations - und Terminologiemanagement, Fach Internationale Organisationen. Die Fächer Translatorische Basiskompetenz in der Ersten Fremdsprache und Translatorische Basiskompetenz in der Zweiten Fremdsprache werden in Form von Fachprüfungen abgelegt, bei denen im Rahmen eines Prüfungsprojektes mehrere mündliche und schriftliche Aufgabenstellungen zu bearbeiten sind.
3. Studienabschnitt
Im 3. Studienabschnitt werden in jedem der drei Studienzweige eine Reihe von berufsvorbereitenden Wahlfächern (Modulen) angeboten, aus denen ein Programm zusammengestellt werden kann, das einerseits den eigenen Interessen entspricht und andererseits eine für die spätere Berufsausübung sinnvolle Kombination von Kompetenzen vermittelt. Gleichzeitig erfolgt im Rahmen von Seminaren und vor allem auch durch das Verfassen einer Diplomarbeit eine vertiefte Auseinandersetzung mit übersetzungs- bzw. dolmetschwissenschaftlichen Fragestellungen.
Jeder Studienzweig besteht also aus Pflichtfächern und Wahlfächern.
Die Pflichtfächer im Studienzweig Übersetzen sind: Translationswissenschaft, Berufskunde und Berufsprofile, Fachkommunikation und Fachtextforschung, Translationsrelevante EDV.
Die Wahlfächer sind in der Regel sechsstündige Module in jeweils einer Fremdsprache. Es sind insgesamt fünf Wahlfächer (30 Semesterstunden) zu absolvieren. Ein bis zwei Wahlfächer können auch aus einem anderen Studienzweig gewählt werden. Dabei ist zu beachten, daß pro Fremdsprache zwei Module zu belegen sind. (Siehe Ergänzung des Studienplanes lt. Beschluß der Studienkommission vom 26.11.2002: § 32 (5) Es sind in jeder Fremdsprache mindestens zwei Module (12 Semesterwochenstunden) zu absolvieren.)
Zusätzlich ist im 3. Studienabschnitt eine Diplomarbeit zu verfassen.
Gesamtstunden: 42
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SWSt*
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Pflichtfächer allgemein
Translationswissenschaft
Berufskunde
EDV
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2
2
4
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Kommissionelle Abschlußprüfung
kumulative Lehrveranstaltungsprüfungen
kumulative Lehrveranstaltungsprüfungen
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Pflichtfach studienzweigspezifisch:
Fachkommunikation oder
Dolmetschen oder
Medienkunde
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4/
4/
4/
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kumulative Lehrveranstaltungsprüfung
kumulative Lehrveranstaltungsprüfung
kumulative Lehrveranstaltungsprüfung
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Wahlfächer (Module )
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30
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1-4 Module
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kumulative Lehrveranstaltungsprüfungen
als Teile der 3. Diplomprüfung
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1 Modul
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Kommissionelle Abschlußprüfung
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*SWSt = Semesterwochenstunden
Die Pflichtfächer des jeweiligen Studienzweiges im 3. Studienabschnitt sowie die meisten Wahlfächer sind in Form von Lehrveranstaltungsprüfungen zu absolvieren. Ein Wahlfach wird im Rahmen einer kommissionellen Abschlußprüfung abgelegt, für welche ein studienzweigspezifisches Translationsprojekt vorgesehen ist.
Sonderfall Konferenzdolmetschen
Gesonderte Regelungen gelten für das Wahlfach Konferenzdolmetschen, welches aus 4 Submodulen — Simultan- und Konsekutivdolmetschen in 2 Fremdsprachen — besteht, die nur gemeinsam gewählt und absolviert werden können.
Kombination
Durch ein sogenanntes Kombinationsmodul im Ausmaß von 18 Semesterstunden besteht die Möglichkeit, eine der gewählten Fremdsprachen durch eine Fachausbildung, die das Studium sinnvoll ergänzt, zu ersetzen.
Achtung
Dies gilt nicht für Südtiroler, da in Italien eine solche Fächerkombination nicht anerkannt wird!
Das Diplomstudium kann in folgenden Sprachen absolviert werden: Deutsch als Fremdsprache, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch. Die Ausbildung erfolgt in zwei Fremdsprachen, einer Ersten Fremdsprache und einer Zweiten Fremdsprache.
Der Studienplan geht von der Annahme aus, dass in den gewählten Fremdsprachen Vorkenntnisse vorhanden sind. In Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch werden Kenntnisse auf Maturaniveau vorausgesetzt; in Russisch und Spanisch gibt es dagegen Grundkurse, d.h. diese beiden Sprachen kann man auch ohne Vorkenntnisse studieren.
Personen, deren Mutter- oder Bildungssprache nicht Deutsch ist, können das Studium nur betreiben, wenn ihre Mutter- oder Bildungssprache am Institut angeboten wird. Für sie ist jedenfalls Deutsch die Erste Fremdsprache.
Einstufungstests
Alle Kurse aus Sprache und Kultur des 1. und 2. Studienabschnittes sind aufbauend und in die Niveaus A bis E eingeteilt. Jeweils zu Semesterbeginn finden Einstufungstests statt, deren Ergebnisse die Grundlage für die Kurszuweisung bilden. Wird ein Studierender in ein höheres als das vorgesehene Eingangsniveau eingestuft, so werden ihm die fehlenden Kursstunden automatisch auf die Sprachausbildung angerechnet. (Die Fachprüfung ist in jedem Fall zum nächstmöglichen Termin abzulegen!)
Die Studierenden haben im Laufe des Studiums ein Auslandspraktikum von insgesamt mindestens 4 Monaten im Land bzw. in den Ländern der Ersten oder Zweiten Fremdsprache zu absolvieren. Ein Auslandsaufenthalt im Land bzw. in den Ländern der jeweils anderen Fremdsprache wird dringend empfohlen.
Ziel des Auslandspraktikums ist die Anwendung und Erweiterung der Sprach- und Kulturkompetenz. Insbesondere werden empfohlen: universitäre Studien, Lehrtätigkeit sowie berufsrelevante Praktika und andere studienorientierte Tätigkeiten. Ein Nachweis, aus dem Art und Umfang des Praktikums ersichtlich sind, ist vorzulegen. Über die Anerkennung von Auslandsaufenthalten entscheidet die/der Vorsitzende der Studienkommission auf Antrag der/des Studierenden. In besonders begründeten Fällen kann das Auslandspraktikum durch eine Praxis bei Firmen oder Institutionen im Inland ersetzt werden.
Während des Studiums müssen insgesamt Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 150 Semesterstunden absolviert werden. Davon sind 135 Pflicht- und Wahlfächer, 15 sind freie Wahlfächer, für die die Studierenden Lehrveranstaltungen an allen anerkannten in- und ausländischen Universitäten und Hochschulen auswählen können.
Empfehlungen für die freien Wahlfächer:
Die freien Wahlfächer (15 Semesterstunden) sollen eine sinnvolle Ergänzung des Studiums darstellen. Es wir daher empfohlen, diese für die Konsolidierung und Erweiterung der Sprach- und Kulturkompetenzen, für die Spezialisierung auf ein Fachgebiet oder für den Ausbau translatorischer Kompetenzen (Absolvierung von Modulen aus anderen als dem gewählten Studienzweig) zu verwenden.
Beachte: Falls keine Vorkenntnisse vorhanden sind, muß die Grundausbildung in den Fremdsprachen im Rahmen der freien Wahlfächer erfolgen (A-Kurse in den Sprachen Französisch, Italienisch, Russisch und Spanisch).
Die Lehrveranstaltungen eines Studienjahres entsprechen grundsätzlich 60 ECTS-credits.
Verordnung der Studienkommission für die Studienrichtung Übersetzen und Dolmetschen
Die Studienkommission für die Studienrichtung Übersetzen und Dolmetschen an der Universität Innsbruck hat in der Sitzung am 16. Oktober 2001 gemäß § 59 Abs. 1 zweiter Satz des Bundesgesetzes über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz - UniStG), BGBl. I Nr. 48/1997, in der geltenden Fassung, nachstehende Verordnung beschlossen:
Die im Rahmen des Studiums der Studienrichtung Übersetzen und Dolmetschen aufgrund der Bestimmungen des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen (GN-StG), BGBl. Nr. 326/1971, positiv beurteilten Prüfungen werden für das Diplomstudium der Studienrichtung Übersetzen und Dolmetschen an der Universität Innsbruck (Studienplan für das Diplomstudium Übersetzen und Dolmetschen Mitteilungsblatt der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, 77. Stück, ausgegeben am 19. September 2001) anerkannt wie folgt:
§ 1. Die nach dem „Diplomstudienplan 1997“ abgelegten Prüfungen werden gemäß dem Anhang und den nachfolgenden Bestimmungen als Prüfungen nach dem Diplomstudienplan 2001 anerkannt.
§ 2. Die aus den Fächern Sprachbeherrschung bzw. Landes- und Kulturkunde absolvierten Lehrveranstaltungen der Institute für Anglistik/Amerikanistik, Romanistik und Slawistik, soweit sie in den entsprechenden Abschnitten des Lehrveranstaltungsangebots des Instituts für Translationswissenschaft auch angeführt sind, werden als Lehrveranstaltungen für den Diplomstudienplan 2001 anerkannt.
§ 3. Andere an der Universität Innsbruck angebotene Lehrveranstaltungen unterliegen - soweit ihre Anerkennbarkeit nicht durch einen Beschluß der Studienkommission (Verlautbarung durch Aushang an der Anschlagtafel der Studienkommission) oder durch Anführung in den entsprechenden Abschnitten des Lehrveranstaltungsangebots des Instituts für Translationswissenschaft generell geregelt ist - einem Genehmigungsverfahren nach § 59 Abs. 1) UniStG.
§ 4. Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Innsbruck in Kraft.
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Nach Studienordnung 1972/Studienplan 1997 abgelegte Prüfungen
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Anerkennung auf
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1.
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Ergänzungsprüfung Muttersprache
Ergänzungsprüfung 1. Fremdsprache
LP Sprachkurs C (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch)
LP Sprachkurs B (Russisch, Spanisch)
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FP Muttersprache und -kultur
FP 1. Fremdsprache
FP 2. Fremdsprache (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch)
FP 2. Fremdsprache (Russisch, Spanisch)
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2.
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Erste Diplomprüfung
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Zweite Diplomprüfung
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3.1
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Erster Teil der Zweiten Diplomprüfung (§ 13 Studienordnung)
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Lehrveranstaltungsprüfungen und Kommissionelle Prüfung im Wahlfach als Teile der Dritten Diplomprüfung
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3.2
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Absolvierter Erster Teil der Zweiten Diplomprüfung aus einer der gewählten Fremdsprachen
und
LP aus §§ 10 und 12 Studienordnung
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Lehrveranstaltungsprüfungen und Kommissionelle Prüfung im Wahlfach als Teile der Dritten Diplomprüfung mit Ausnahme der Kommissionellen Prüfung im Wahlfach der anderen, nicht absolvierten Fremdsprache
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4.
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LV 1. Studienabschnitt
Übersetzung Unter- und Mittelstufe
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LV 2. Studienabschnitt
Translatorische Basiskompetenz I + II
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5.
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LV 2. Studienabschnitt
Übersetzung Oberstufe im Ausmaß von max. 6 Sstd, davon max. 4 in einer Sprache und max. 2 für ein Modul
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LV 3. Studienabschnitt
Module „Übersetzen von Sach- und Fachtexten“
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6.
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LP aus dem Fach „Allgemeine und theoretische Fragen des Übersetzens und Dolmetschens“
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LP aus Translationswissenschaft des 2. Studienabschnittes
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7.
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LP aus § 12 Studienordnung
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LP Translationswissenschaft des 2. oder 3. Studienabschnittes
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8.
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Grundbegriffe Recht
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Einführung in das Recht
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9.
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Grundbegriffe Wirtschaft
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Einführung in die Wirtschaft
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FP = Fachprüfung
LP = Lehrveranstaltungsprüfung
LV = Lehrveranstaltung